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VECOS auf der AutoZum 2023!

  Die AutoZum Messe ist eine der bedeutendsten Branchenveranstaltungen im Bereich Fahrzeugtechnik, Werkstattausrüstung und Fahrzeugzulassung. Sie bietet eine Plattform für Unternehmen, Experten und Fachleute, um

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Am 20. Mai 2023 tritt die neue OBFCM-Richtlinie in Kraft.

Bosch bietet seinen ESI[tronic]-Kunden rechtzeitig eine kostenlose Lösung zur Erfüllung der OBFCM-Anforderungen.
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Texa bietet rechtzeitig vor dem Beginn eine eigene Software.
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Anbei finden Sie Informationen über die Ersteinrichtung Ihrer OBFCM Testgeräte in VECOS. Zur Hilfestellung  

Ab sofort ist es möglich, dass der Begutachtungsstellen-Administrator seinen Mitarbeitern die Berechtigung zur Anzeige von Auswertungen gibt.

Durch Aktivieren der Checkbox Anzeige der Auswertungen”  in den Benutzerrollen-Berechtigungen wird diese Funktion freigeschaltet.

Nach einem Ab- und Anmeldevorgang steht die u.a. Auswertung im Menüpunkt Reports zur Verfügung.

Trotz Krise wird VECOS, die kostenfreie Prüfsoftware nach §57a, ständig weiterentwickelt und optimiert.
VECOS wird für die Bedürfnisse der Prüfer optimiert und mit dem zuständigen Ministerium BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) an die sich laufend ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Ein Beispiel dafür ist die Umsetzung einer Erinnerungs-Funktion für die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung der geeigneten Personen (Prüfer). Das heißt: in VECOS wird das Datum der nächsten Weiterbildung laut Bildungspass eingetragen. Über E-Mail-Benachrichtigung und über Pop-up-Fenster wird dann daran erinnert, dass eine Fortbildung zwingend notwendig ist.

Damit ist gewährleistet, dass im Zuge des täglichen Termindrucks dies nicht übersehen wird, und es bei Revisionen zu keinen Problemen mit abgelaufenen Bildungspässen kommen kann. So ist erneut bewiesen, dass VECOS die beste und sicherste Prüfsoftware nach §57a auf dem Markt ist.

Die kostenfreie Prüfsoftware VECOS hilft Ärger zu vermeiden und vereinfacht die tägliche Arbeit im Rahmen der Fahrzeugüberprüfung nach §57a!

1) Erinnerung für Weiterbildung

Ab sofort kann der Begutachtungsstellen-Administrator die Ablauffristen der periodischen §57a Weiterbildungen der ermächtigten Personen eintragen.
Diese Personen und der Administrator werden dann vor und bei Ablauf der Frist durch mehrere Pop-Up und Emailbenachrichtigungen über die Frist informiert.

Die neue Funktion kann durch Anhaken der Checkbox „Erinnerung für periodische§57a Weiterbildung“ in den BgSt-Standardeinstellungen aktiviert werden.
Danach hat man die Möglichkeit das Ablaufdatum in der Benutzerverwaltung bei dem jeweiligen User einzugeben.
Es wurde auch ein neuer Filter in der Benutzerverwaltung hinzugefügt. Dieser filtert nach Personen, bei denen die Frist innerhalb von 3 oder 6 Monaten abläuft.

2) Neue Auswertungen in Vecos

Der Menüpunkt Auswertungen (zu finden unter Reports  Auswertungen) wurde komplett überarbeitet.

Nun besteht die Möglichkeit folgende Daten anzuzeigen:

  • Betriebsbremse erreichte Abbremsung in %
  • Feststellbremse erreichte Abbremsung in %
  • Hilfsbremse erreichte Abbremsung in %
  • Siedetemperatur Bremsflüssigkeit
  • Abregeldrehzahl
  • Absorptionsbeiwert
  • Erhöhte Leerlaufdrehzahl
  • Leerlaufdrehzahl
  • CO / Leerlauf
  • CO / Erhöhter Leerlauf
  • HC / Gehalt im Leerlauf
  • Lambda
  • Mängelauswertung
  • Mängel gesamt
  • Kontrolle der begutachteten Fahrzeugklassen
  • Kontrolle höchstzulässiges Gesamtgewicht
  • Kontrolle der Fahrzeugklassen L1 und L3
  • Gutachten pro Woche
  • Gutachten pro Tag

 

Die Auswertung kann auch als PDF-Datei angezeigt und heruntergeladen werden.

Mit diesen umfangreichen Tool ist es möglich die Qualität der Begutachtungen nachhaltig zu steigern und Standards zu etablieren.

Für Fahrzeuge der L-Klassen gelten ab 01.März 2020 neue Begutachtungsfristen. Zum Artikel

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